Klasse (10) bis 14,0 to
Teilnahmebedingungen
Die
Regeln in diesen Teilnahmebedingungen sind als Leitfaden für den
Trecker-Treck
Sport gedacht.
Regeln,
die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im
Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung
dieses
Traktorsportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.
1.
Alle
Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen
und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Für den Tag der Veranstaltung
muss für
das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz bestehen.
2.
In den Standardklassen muss original Motor, Einspritzpumpe und
Turbolader verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des
Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des
Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut
Papiere vom Teilnehmer zu beweisen sein.
3.
Während
des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von Personen nicht gestattet.
4.
Verliert ein Schlepper
Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der
Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten
Bodens.
5.
Jeder
Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder einer
Sicherheitskabine ausgerüstet sein.
6.
Es
ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich
zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert.
7.
Das
Aufstocken der Gewichte am Schlepper liegt in eigenen Ermessen. Als
Anhängepunkt dient ausschließlich das original
Zugmaul, welches frei
zugänglich sein muss. Das Zugmaul darf vom Boden aus gemessen maximal
90 cm
hoch sein (untere Auflagefläche des Zugmaules). Falls das Zugmaul nicht
auf eine
Höhe von 90 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagenteam eine
Verlängerung
der Zugkette vorgenommen. Sollten Gewichte beim Anhängen des
Bremswagens
Schwierigkeiten verursachen, kann dies zur Disqualifikation führen.
8.
Gewichte
müssen am Schlepper gut befestigt sein. Löst sich ein Gewicht
und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
9.
Das
Gewicht darf maximal 1.30 m, von Motorhaube gemessen, nach vorne
ragen.
10.
Beim
Frontladeranbau ist nur die Schwinge erlaubt (keine Schaufel, Forke,
etc).
11.
Es
dürfen nur reine Gewichte
im Frontanbau eingehängt werden (keine Pflüge, Grubber, etc).
12.
Nachdem der Bremswagen
wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seine
Zugvorgang
innerhalb von 3 min beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit
vor den
Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.
13.
Vor dem Start ist
zuerst die
Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit
fliegender
Kupplung, bei lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet
wird erst
dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt. Wird
die
rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu
stoppen.
14.
Der
erste Starter einer
Klasse macht einen Probezug um die Bremswageneinstellung zu überprüfen.
Befindet
das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist
die
Einstellung nicht in Ordnung, muss der Starter seinen Zug wiederholen.
15.
Schalten während des
Pull’s
ist nicht erlaubt! Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum
nutzen.
Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden.
16.
Bei Nichterreichen der
20
Meter-Marke ist einmalig ein erneuter Startversuch möglich.
17.
Zwillingsreifen dürfen
in
allen Klassen verwendet werden, dürfen aber eine Breite von 850 mm,
inklusive
dem Originalrad, nicht überschreiten.
18.
Verlässt der Schlepper
während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang
sofort
beendet. Es folgt die Disqualifikation!
19.
Die
zurückgelegt Weite ist
maßgebend für die Wertung. Erzielen mehrere Starter einen „Full-Pull“,
also 100
m, wird ein Stechen durchgeführt.
20.
Jeder Teilnehmer hat
sich
mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener
Kraft von
der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden,
führt
dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
21.
Baumaschinen
(Radlader,
Bagger, Lkw) usw. werden nicht zugelassen.
22.
Jeder
Schlepper kann nur
einmal pro Klasse starten.
23.
Um einen sicheren
Ablauf
gewährleisten zu können, ist auf und rund um das Trecker-Treck Gelände
Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Den Anordnungen der Wettkampfleitung
ist
unbedingt folge zu leisten.
24.
Nach dem Durchgang ist
Wiegen Pflicht. Gewogen wird das Gewicht mit Fahrer (Toleranz 80kg).
25.
Steigbegrenzer
sind keine Pflicht, der Anbau wird aber zur eigenen Sicherheit
empfohlen.
26.
Beschwerden werden nur
während des Wettkampfes in einer Klasse entgegengenommen. Ist die
Klasse
beendet werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.
27. Über Punkte, die in
diesen
Teilnahmebedingungen nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt
sind,
beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.