REGLEMENT

Trecker–Treck Team Behringen 

Die Regeln in diesen Teilnahmebedingungen sind als Leitfaden für den Trecker-Treck Sport gedacht.
Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktorsportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.  Die Teilnahme am Pull ist nur mit dem, für das jeweilige Fahrzeug benötigten Führerschein möglich. Da die Teilnahme am Trecker-Treck keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen Schleppers, sofern er als landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet ist (grünes Kennzeichen), verpflichtet die Teilnahme seiner Versicherung zu melden. 

1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. 

2. In den Farmerklassen muss Original Motor, Einspritzpumpe, Turbolader und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papieren vom Teilnehmer bewiesen werden. 

3. Während des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von Personen nicht gestattet. 

4. Verliert ein Schlepper Öl, Kraftstoff, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens sowie alle anderen anfallenden Kosten. 

5. Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein. 

6. Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert. Die Fahrtüchtigkeit des Fahrers muss gemäß StVO gewährleistet sein. (Alkohol & Drogen) 

7. Das Aufstocken der Gewichte am Schlepper liegt in eigenem Ermessen. Als Anhängepunkt dient ausschließlich das Original-Zugmaul, welches frei zugänglich sein muss. Das Zugmaul darf vom Boden aus gemessen maximal 80 cm hoch sein (untere Auflagefläche des Zugmaules). Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 80 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagenteam eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies zur Disqualifikation führen. Heckgewichte sind erlaubt, jedoch ist das Ein- und Aushängen der Kette ist vom Fahrer selbst vorzunehmen. 

8. Gewichte müssen am Schlepper gut befestigt sein. Löst sich ein Gewicht und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers. 

9. Das Gewicht darf maximal 1.30 m, von Motorhaube gemessen, nach vorne ragen. (ab Haube nach vorne)

10. Beim Frontladeranbau ist nur die Schwinge erlaubt (keine Schaufel, Forke, etc). 

11. Es dürfen nur reine Gewichte im Frontanbau eingehängt werden (keine Pflüge, Grubber,etc). 

12. Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seinen Zugvorgang innerhalb von 3 min beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation. 

13. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung, bei lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt. Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen!

14. Der erste Starter einer Klasse macht einen Probezug um die Bremswageneinstellung zu überprüfen. Befindet das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist die Einstellung nicht in Ordnung, muss der Starter seinen Zug wiederholen. 

15. Schalten während des Pull’s ist nicht erlaubt! Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum nutzen. Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden. 

16. Bei Nichterreichen der 20 Meter-Marke ist einmalig ein erneuter Startversuch möglich. 

17. Zwillingsreifen dürfen in allen Klassen verwendet werden, dürfen aber eine Breite von 900 mm, inklusive dem Originalrad, nicht überschreiten. (gemessene Breite am Reifen auf Achshöhe)

18. Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort beendet. Es folgt die Disqualifikation! 

19. Während des Zuges ist das Aufstehen vom Sitz verboten 

20. Die zurückgelegt Weite ist maßgebend für die Wertung. Erzielen mehrere Starter einen „Full-Pull“, also 100 m, wird ein Stechen durchgeführt. 

21. Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers. 

22. Baumaschinen (Radlader, Bagger, Lkw) usw. ziehen außerhalb der Wertung. 

23. Jeder Schlepper darf nur einmal pro Klasse starten. 

24. Um einen sicheren Ablauf gewährleisten zu können, ist auf dem, und rund um das Trecker-Treck Gelände Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist unbedingt Folge zu leisten. 

25. Nach jedem Pull ist Wiegen Pflicht. Gewogen wird das Gewicht mit Fahrer (Toleranz 80kg). 

26. Steigbegrenzer sind bis zu 4,5 Tonnen Pflicht, darüber hinaus ist die Verwendung freigestellt, der Anbau wird aber zur eigenen Sicherheit empfohlen. 

27. Beschwerden werden nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen. Ist die Klasse beendet werden keine Beschwerden mehr akzeptiert. 

28. Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes 

29. Bei Abbruch der Veranstaltung, wie zum Beispiel starkem Regen oder anderen Widrigkeiten, gibt es keine Erstattung des Startgeldes. 

30. Gespanne und Sportklassen ziehen in einer eigenen Wertungsklasse. 

31. Über Punkte, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort. 

32. Unterscheidung Farmerklasse – Sportklasse(Standard)               

Farmerklasse: – Original Motor –  nur ab Werk verbaute Anbauteile ( ESP, Turbolader…)   

Sportklasse(Standard): – alle die von der Werksausrüstung des Motors abweichen (nachgerüsteter Turbolader, Ladeluftkühler, andere Düsen usw.) 

Ist eine Leistungssteigerung in der Farmerklasse auffällig, führt dieses zur Disqualifikation für diese Klasse. 

Jeder Fahrer trägt, unter Berücksichtigung des Ausschlusses des Versicherungsschutzes und des Haftungsausschlusses, auf dem gesamten Gelände für auftretende Schäden selber die Haftung! Dies wird mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular anerkannt!